Rechtsprechung
   LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15326
LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16 (https://dejure.org/2017,15326)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.02.2017 - 10 O 12/16 (https://dejure.org/2017,15326)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 10 O 12/16 (https://dejure.org/2017,15326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versicherungsvermittler, Abgrenzung Handelsvertreter/Makler, Buchauszug

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch aufgrund der Beendigung des Handelsvertretervertrages nach Sichtung des Buchauszuges; Abgrenzung der Tätigkeit des Handelsvertreters von der Tätigkeit als Makler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch auf Buchauszug zur Vorbereitung des AA, Abgrenzung HV / HM, Untervermittler eines VM

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung der Tätigkeit des Handelsvertreters von der Tätigkeit als Makler

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16
    Betrauung bedeutet Beauftragung im Sinne eines Dienstvertrages mit Geschäftsbesorgungscharakter, aus dem sich für den Vertreter eine Pflicht zum Tätigwerden ergibt (BGH NJW 1972, 1662; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1315).
  • BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71

    Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter

    Auszug aus LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16
    Betrauung bedeutet Beauftragung im Sinne eines Dienstvertrages mit Geschäftsbesorgungscharakter, aus dem sich für den Vertreter eine Pflicht zum Tätigwerden ergibt (BGH NJW 1972, 1662; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1315).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 18 U 137/08

    Zulässigkeit eines Teilurteils über die Klage ohne Entscheidung über die

    Auszug aus LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16
    Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009, AZ: 18 U 137/08; vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2013, AZ: 6 O 440/10 = BeckRS 2013, 07028).
  • OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16
    Deshalb besteht ein Anspruch auf einen Buchauszug dann nicht mehr, wenn über Provisionsansprüche endgültig abgerechnet worden ist oder über solche eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist (OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2000, AZ: 35 U 77/99 = BeckRS 2000 30150686).
  • LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10

    - WIFO -, Buchauszug, Stornogefahrmitteilung, Rückforderung unverdienter

    Auszug aus LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16
    Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009, AZ: 18 U 137/08; vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2013, AZ: 6 O 440/10 = BeckRS 2013, 07028).
  • OLG Hamm, 16.12.1995 - 35 U 43/95

    Abkürzung der Verjährung, Verkürzung der Verjährung von Provisionsansprüchen des

    Auszug aus LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16
    Zur Ermittlung der dem Ausgleichsanspruch zugrunde liegenden Tatsachen bestehen die Rechte aus § 87 c HGB hingegen nicht (OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1995, AZ: 35 U 43/95, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht